Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten 
(1.) Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen und Fotowettbewerben der Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG (Bismarckstraße 54, 48527 Nordhorn) teilnehmen.
(2.) Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Verpflichtung für die Teilnehmer. Ebenfalls werden die Gewinnchancen nicht durch etwaige Leistungen der Teilnehmer beeinflusst.

§ 2 Teilnahmeberechtigung 
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und den Niederlanden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnnen der Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Handelspartner sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Eine Person darf nur ein Mal pro Gewinnspiel teilnehmen. Andernfalls ist Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG berechtigt diese Person vom Gewinnspiel auszuschließen.

§ 3 Rechte Dritter 
(1.) Die Teilnehmer erklären, dass ihre Einreichung zum Gewinnspiel (zum Beispiel Texte, Zeichnungen oder Fotografien) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt.
(2.) Falls andere Personen an der Erstellung oder Entwicklung des Teilnahmebeitrags beteiligt waren, so müssen sie sich mit dessen Einreichung und späterer Veröffentlichung im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden erklären. Das gleiche gilt, wenn Dritten ein exklusives Recht an den eingereichten Beiträgen eingeräumt wurde. Auch wenn Personen erkennbar auf eingereichten Fotografien oder Zeichnungen erkennbar sind, ist deren Einverständnis mit der Einreichung und späterer Veröffentlichung einzuholen.

§ 4 Abwicklung 
(1.) Eine Auszahlung des Gewinns in bar (soweit nicht expliziet als Gewinn ausgewiesen), in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle die nächste Person nach oder es erfolgt die Ermittlung eines anderen Gewinners zu den bestehenden Konditionen. Die Übergabe erfolgt in der Regel per Versand an die von dem Gewinner angegebene Adresse. Ist die Übergabe des Gewinns nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
(2.) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt direkt durch die Gewinnversendung, welche entweder von Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG oder beauftragten Agenturen/Kooperationspartnern durchgeführt wird. Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Agenturen/Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
(3.) Bei einer erfolglosen postalischen Zustellung des Gewinns behält sich Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. Post- oder E-Mailadressen) ist Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte Post- oder E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(4.) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr könne Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.Ä. bestehen. Der Preissponsor kann einem dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

§ 5 Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel 
(1.) Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt (zur Datenschutzerklärung). 
(2.) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten zur Person (Vorname, Nachname, Ort, Fotografie oder andere elektronische Materialien) im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen der Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG veröffentlicht werden.
(3.) Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung bereits bei der Teilnahme oder nachträglich der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten widersprechen.

§ 6 Haftung
(1.) Eine Haftung der Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. 
(2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. 
(3.) Soweit die Haftung der Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
(1.) Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. 
(2.) Weiterhin behält sich Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist Betonwerke Emsland A. + J. Kwade GmbH & Co. KG berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
(3.) In Ausnahme-Fällen gelten besondere Teilnahmebedingungen, die für das betreffende Gewinnspiel kenntlich ausgewiesen werden. Sie gehen im Konfliktfall diesen allgemeinen Bedingungen vor.

§ 8 Zusatzbedingungen 
(1.) Weitere Teilnahmebedingungen (zum Beispiel Dauer des Gewinnspiels, Art und Umfang des Gewinns) werden bei dem jeweiligen Gewinnspiel angegeben. 
(2.) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

§ 9 Rechtsweg  
(1.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.