Starkregenereignisse führen zu überfluteten Straßen und überlaufenden Kanälen. Die Hochwasserkatastrophen mit unüberschaubaren Schäden und Kosten nehmen zu. Mitverantworlich dafür ist die jahrzehntelang betriebene Versiegelung großer Flächen für den Bau von Siedlungen, Industrie, Gewerbe und Verkehrswegen.
Bereits 1995 hat der Gesetzgeber mit den Landeswassergesetzen zumindest bei Neubaumaßnahmen die Versickerung oder Verrieselung vor Ort oder eine ortsnahe Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeführt. Heute fordern und fördern die Kommunen bundesweit eine dezentrale Regenwasserwasser-Bewirtschaftung: Versickerung, Verdunstung, Speicherung und Nutzung. Und zwar gleich da, wo es regnet. Ziel ist es, möglichst viel Niederschlagswasser vom Kanal fernzuhalten.
Bei Neu- und Umbaumaßnahmen generell, aber auch im Bestand im Rahmen der Flächenentsiegelung bieten sich Ansatzpunkte der dezentralen Regenwasser-Bewirtschaftung und zudem die Möglichkeit, Abwassergebühren zu sparen. Voraussetzung ist die gesplittete Abwassergebühr. Danach berechnet sich der Regenwasseranteil nach den versiegelten Flächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind.
Empfohlene Einsatzbereiche für wasserdurchlässige Pflastersteinsysteme sind verkehrlich gering belastete Flächen ohne Schadstoffgefahren für das Grundwasser. Das sind Rad- und Gehwege, Schulhöfe, Grundstücks- und Garagenzufahrten und Stellplätze im Wohnumfeld. Je nach verkehrlicher Nutzung und Beanspruchung versickern die Steinsysteme das Regenwasser auf unterschiedlichen Wegen:
Über Pflastersteinsysteme mit aufgeweiteten Sickerfugen und speziellen Abstandhaltern, so z.B. Quattro-Safe Eco
Über Pflastersteinsysteme mit durchlässigen Steingefüge (haufwerksporig) und Fugen, so z. B. Quattro-Safe Drain
Über Pflastersteinsysteme mit begrünbaren Fugen und Kammern, so z. B.
Quattro-Safe Aqua
Im Grunde unterscheidet sich die wasserdurchlässige Bauweise nicht von herkömmlichen Pflasterbauweisen. Zu beachten und im Vorfeld der Baumaßnahme ggf. zu prüfen ist, dass sämtliche Schichten durchlässig sind und im Zuge des Einbaus gewährleistet wird, dass sorgfältig gearbeitet und das richtige Material eingesetzt wird.
Der Oberbau muss neben den allgemeinen Grundsätzen ausreichend wasserdurchlässig hergestellt werden. Hier werden entsprechende Baustoffgemische im grobkörnigen Bereich mit einem reduzierten Feinanteil nach TL SoB-StB empfohlen: 0/32, 0/45 mm.
Als Pflasterbettung kommen Gesteinskörnungen z. B. 1/3, 2/4, 2/5 mm zur Anwendung, die eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Die Bettung sollte im verdichteten Zustand eine durchgängige Schichtdicke von 3-5 cm haben. Für die Bettung bei Rasenkammer-/Rasenfugenpflaster wird ein Gemisch aus 70 % Gesteinskörnungen 2/5 mm und 30 % Extensivsubstrat empfohlen.
Für einen filterstabilen Fugenaufbau bei wasserdurchlässigen Pflasterbelägen mit aufgeweiteten Sickerfugen (Quattro-Safe Eco) wird eine Gesteinskörnung 1/3 mm gem.
TL Gestein-StB vorgegeben. Bei Flächenbelägen aus haufwerksporigem Beton (Quattro-Safe Drain) versickert das Niederschlagswasser durch den Stein und die Fuge. Als Fugenmaterial wird ein Splitt der Körnung 1-3 mm angegeben. Bei Pflasterbelägen mit großen Aussparungen oder Kammern (Quattro-Safe Aqua) wird ein Gemisch aus 30% Gesteinskörnung 2/5 mm und 70 % Extensivsubstrat empfohlen.
Mit dem Einsatz wasserdurchlässiger Pflastersteinsysteme leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und sparen bares Geld:
- Fördert die Regenwasserversickerung
- Entlastet Kanalnetz, Klärwerke und Gewässer
- Reduziert lokale Überflutungen
- Unterstützt die Grundwasserneubildung
- Verbessert das Stadtklima durch Verdunstung
- Belebt die Bodenfunktionen
- Spart Abwassergebühren